Betriebsbuchhaltung

Betriebsbuchhaltung
Betriebsbuchführung.
I. Begriff:Traditionelle, mittlerweile veraltete Bezeichnung für ein Teilgebiet des betrieblichen  Rechnungswesens.
II. Aufgaben:Im Gegensatz zur  Finanzbuchhaltung umfasst B. die Kosten- und Leistungsrechnung ( Kostenrechnung) und als Nebenrechnungen:  Materialbuchhaltung,  Lohnbuchführung und  Anlagenbuchhaltung.
- Im Einzelnen: a) Durchführung der Kosten- und Leistungsrechnung und Ermittlung des  Betriebsergebnisses, das sich aus den Erfolgskomponenten  Kosten und  Erlösen ( Leistungen) ergibt.
- b) Kurzfristige Erfolgsrechnung, Ermittlung des Betriebsergebnisses in meist monatlichen Perioden zur Erleichterung der laufenden Disposition der Unternehmungsleitung.
- c) Überwachung der  Wirtschaftlichkeit der Betriebsgebarung durch weit gehende Aufgliederung der  Kostenarten, durch örtliche und sachliche Zurechnung (Kostenstellen, Kostenträger), durch Einführung von Plankosten in die Kostenrechnung.
- d) Bereitstellung von Unterlagen für die Finanzbuchhaltung, für Kalkulation, Statistik und Planung.
III. Organisatorische Gestaltung:Alternativen: 1. Die B. ist mit der Finanzbuchhaltung durch ein einheitliches Kontensystem zu einer ungeteilten Gesamtbuchhaltung verbunden. Die Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerbestands- und Kostenträgererfolgsrechnung werden in ununterbrochenem Buchungsfluss kontenmäßig durchgeführt.
- 2. Die B. ist von der Finanzbuchhaltung organisatorisch abgetrennt. Beide Bereiche (innerer und äußerer Kreis) bilden trotz Aufspaltung die Gesamtbuchhaltung (Ein-Kreis-System).
- a) Die B. tritt als Nebenbuchhaltung neben die Hauptbuchhaltung, deren Konteninhalt (Sammelkonten) sie näher spezifiziert. Ihre Ergebnisse können kontenmäßig in die Hauptbuchhaltung übernommen werden.
- b) Die isolierte B. wird zu einem geschlossenen Kontensystem weiterentwickelt. Sie ermittelt den kurzfristigen Erfolg, während die Hauptbuchhaltung völlig frei von der Buchung innerer Betriebsvorgänge bleibt. Der Kreislauf der  doppelten Buchführung wird durch Übernahme der mit der Finanzbuchhaltung korrespondierenden Werte auf ein Gegenkonto geschlossen, über das auch der Abschluss der B. durchgeführt wird; vgl. Rechnungskreis II (Kontenklasse 9) des IKR.
- c) Die B. wird zwar rechnungstechnisch von der Finanzbuchhaltung getrennt, beide Bereiche bleiben aber in ständiger kontenmäßiger Verbindung ( Zweisystem). Der Zusammenhang wird durch  Übergangskonten hergestellt (mindestens je eins in der Finanzbuchhaltung und in der B.), die jeweils die Gegenbuchungen für Vorfälle aufnehmen, die im anderen Teil der Buchhaltung zu buchen sind. Bei Zusammenfassung von Finanzbuchhaltung und B. zur Gesamtbuchhaltung werden beide Übergangskonten spiegelbildlich ausgeglichen. Diese ausgegliederte B. wird Übergangssystem genannt.

Lexikon der Economics. 2013.

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